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Jurastudium

  • Abschluss LL.B. / Staatsexamen
  • Dauer 12 Trimester
  • Art Vollzeit

Ein Studium an der Bucerius Law School ist mehr als nur Jura: Studierende werden hier nicht nur optimal auf das Erste Staatsexamen vorbereitet, sondern schließen nach zehn Trimestern zusätzlich mit dem akademischen Titel Bachelor of Laws (LL.B.) ab. Absolventen dieses Studiengangs können sich so auch für Karrierewege abseits der klassischen juristischen Berufe qualifizieren. Das Curriculum beinhaltet daher neben juristischen Inhalten ein obligatorisches Auslandssemester an einer der 90 Partnerhochschulen in über 30 Ländern, umfangreiche Fremdsprachenangebote, ein Wirtschaftszertifikat der WHU – Otto Beisheim School of Management, fachfremde Veranstaltungen sowie die Vermittlung von Schlüsselkompetenzen und Praktika.

Die Lehrveranstaltungen finden in Form von Vorlesungen, Kolloquien, Seminaren sowie freiwilligen Kursen und Übungen statt. Zusätzlich werden in den ersten vier Trimestern Kleingruppen angeboten, in denen die Vorlesungsinhalte gemeinsam wiederholt, vertieft und angewendet werden. Ein Propädeutikum zu Beginn des Studiums erleichtert den Einstieg.

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Überblick über den Studiengang

Studienverlauf

Die Regelstudienzeit des Jurastudiums an der Bucerius Law School beträgt vier Jahre bzw. zwölf Trimester – weit unter Bundesdurchschnitt. Ein Studienjahr besteht aus drei Trimestern à 12 Wochen. Die Lehrveranstaltungen finden jeweils in den ersten zehn Trimesterwochen statt, in der elften und zwölften Woche werden anschließend die Abschlussprüfungen geschrieben. Das Studium ist in vier Phasen unterteilt:

Das Grundstudium (1. – 6. Trimester) besteht hauptsächlich aus privatrechtlichen, öffentlich-rechtlichen und strafrechtlichen Pflichtveranstaltungen, unter anderem zwei Praktika und fachfremden Veranstaltungen (Studium generale) und wird mit einer Zwischenprüfung abgeschlossen.

Das obligatorische Auslandstrimester (7. Trimester) kann an einer der 90 Partnerhochschulen absolviert werden. In nicht-deutscher Unterrichtssprache sollen sich die Studierenden mit ausländischem Recht auseinandersetzen.

Im Schwerpunktstudium (8. – 10. Trimester) wählen die Studierenden einen Schwerpunktbereich und legen in diesem eine Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung ab. In dieser Phase des Studiums wird auch die Bachelorarbeit geschrieben. Nach erfolgreichem Abschluss wird der Bachelor of Laws (LL.B.) verliehen.

Das Examensvorbereitungsprogramm (EVP) (11. – 12. Trimester) bereitet die Studierenden intensiv auf den staatlichen Teil der Ersten Prüfung (Erstes Staatsexamen), die Staatliche Pflichtfachprüfung vor.

Studienschwerpunkte

Im achten Semester wählen die Studierenden einen von acht juristischen Schwerpunktbereichen: 

  • Europäisches und Internationales Recht
  • Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht
  • Arbeit, Wirtschaft und Soziales
  • Markt und Staat
  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Recht des internationalen Handels
  • Grundlagen des Rechts
  • Steuern

Um die das Schwerpunktstudium abschließenden Universitären Schwerpunktbereichsprüfung im zehnten Trimester erfolgreich zu absolvieren, müssen in diesem Bereich Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 19 Trimesterwochenstunden besucht werden. Die Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung besteht aus drei Prüfungsteilen (Klausur, mündliche Prüfung und Seminar), von denen zwei bestanden werden müssen. Insgesamt müssen in der Universitären Schwerpunktbereichsprüfung mindestens vier Punkte erbracht werden. Im gewählten Schwerpunktbereich wird auch die Bachelorarbeit geschrieben: Sie ist gleichzeitig die Seminararbeit im Rahmen der Universitären Schwerpunktbereichsprüfung.

Besonderheiten des Studiengangs

Das juristische Studium an der Bucerius Law School hat nicht nur den Abschluss des Ersten Staatsexamens (Erste Prüfung) zum Ziel, sondern auch den Erwerb des Bachelor of Laws (LL.B.). Erfolgreiche Absolventen dieses Studiengangs erhalten also in zwölf Trimestern zwei akademische Abschlüsse.

Das intensive Examensvorbereitungsprogramm (EVP) im 11. und 12. Trimester macht ein externes Repetitorium überflüssig.

Zugangsvoraussetzungen & Studiengebühren

Folgende Grundvoraussetzungen müssen für eine Zulassung zum Auswahlverfahren erfüllt sein: 

  • Abitur oder ein vergleichbarer internationaler/ausländischer Abschluss (muss im Jahr der Bewerbung abgelegt werden)
  • Der Bewerber darf zum Zeitpunkt des Studienbeginns nicht mehr als zwei Semester an einer anderen deutschen Hochschule im Studiengang Rechtswissenschaft eingeschrieben gewesen sein
  • Die deutsche Sprache muss in Wort und Schrift beherrscht werden

Die Bewerbung besteht aus drei Schritten: Einer Online-Bewerbung, einer schriftlichen Bewerbung (Hardcopy-Bewerbung) inklusive Abschlusszeugnis (Abitur oder vergleichbarer Abschluss) und Sprachzertifikat Englisch (TOEFL, IELTS, CPE, CAE) und schließlich der Entrichtung einer Bewerbungsgebühr in Höhe von 80 Euro. Es besteht die Möglichkeit über ein Förderprogramm der Bucerius Alumni e.V. finanzielle Unterstützung für die durch die Bewerbung anfallenden Kosten zu erhalten (Bewerbungsgebühr, Kosten für den Erwerb eines Englisch-Zertifikats, Reisekosten zu den Auswahlverfahren).

Für das Jurastudium an der Bucerius Law School gibt es keinen Numerus Clausus (N.C.) und keine Vorauswahl der Bewerber anhand der Abiturnote. Stattdessen entscheiden ein schriftliches und ein mündliches Auswahlverfahren über die Zulassung. Das schriftliche Auswahlverfahren besteht aus einem Essay und einem Multiple Choice Test. Die besten Kandidaten aus den schriftlichen Tests werden zu einem mündlichen Auswahlverfahren mit Gruppendiskussion, Einzelgespräch und Vortrag eingeladen.

Ein Viertel der Studienkosten wird von den Studierenden in Form von Studiengebühren getragen. Die restlichen Kosten übernimmt die BUCERIUS ZEIT STIFTUNG. Der studentische Anteil der Studiengebühren beträgt somit 5.200 Euro pro Trimester. Bewerbern aus der Euro-Zone steht dafür das innovative Finanzierungsmodell des Umgekehrten Generationenvertrag (UGV) von Brain Capital zur Verfügung (Infos hier).

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