Arbeitsrecht und HRM
- Abschluss Master
- Dauer 3 Semester
- Art Vollzeit
Arbeitsrechte sind wichtig, um die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen zu regeln, um faire Arbeitsbedingungen zu gewährleisten und Missbrauch zu verhindern. Es schützt Mitarbeitende vor Diskriminierung, Ausbeutung und unfairen Kündigungen und bietet einen rechtlichen Rahmen für Arbeitsverträge und Arbeitsplatzsicherheit. Im Personalmanagement sind Bewerber*innen mit juristischen Zusatzkompetenzen besonders gefragt.
Arbeitsrecht und HRM im PFH Campusstudium
Im Masterstudiengang „Arbeitsrecht und HRM“ erwerben Sie vertiefte Kenntnisse über die rechtlichen Rahmenbedingungen von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberrechten, Tarifverträgen, Arbeitsverträgen, Arbeitszeitmodellen, Kündigungsrecht, Arbeitsrecht in der digitalen Ära und anderen relevanten Themenbereichen. Diese werden mit Inhalten aus dem Bereich Human Resources und Personalentwicklung verknüpft.
Karriereaussichten:
- Personalabteilungen, Arbeitsrechtsabteilungen und Compliance-Abteilungen von Unternehmen
- Arbeitsrechtliche Beratung und Vertretung von Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen
- Gewerkschaften oder Arbeitnehmerverbände
- Arbeitsbehörden
- Unternehmensberatungen
- Lehre und Forschung an Universitäten oder Fachhochschulen im Bereich Arbeitsrecht und Human Ressource Management