Der Wirtschaftsrecht NC
Der Numerus Clausus (kurz NC): Was ist der NC, warum gibt es ihn, wann kommt er zum Einsatz und an welchen Unis bzw. FHs gibt es überhaupt einen Wirtschaftsrecht NC? Wir klären dich auf!
Inhaltsverzeichnis
Aktuelle NC Werte für Wirtschaftsrecht Studiengänge
Damit du dir einen besseren Überblick verschaffen kannst, haben wir dir die aktuellen NC-Werte für Wirtschaftsrecht an verschiedenen Unis und FH´s zusammengestellt:
Hochschule | Studiengang | NC (Wartesemester) | Wartesemester (Note) | Stand |
---|---|---|---|---|
TH Köln | Bachelor Wirtschaftsrecht | 2,1 | 7 | WS 2018/19 |
FH Bielefeld | Bachelor Wirtschaftsrecht | 2,7 (2) | 6 (2,7) | WS 2018/19 |
Westfälische Hochschule | Bachelor Wirtschaftsrecht | 2,9 (Los) | 4 (3,7) | WS 2018/19 |
FH Aachen | Bachelor Wirtschaftsrecht | Es werden keine NC-Werte der Vergangenheit veröffentlicht. | 2 (3,2) | WS 2018/19 |
HS Aschaffenburg | Bachelor Betriebswirtschaft und Recht | noch nicht angegeben | WS 2018/19 | |
Master Wirtschaft und Recht | noch nicht angegeben | WS 2018/19 | ||
Uni Augsburg | Bachelor Rechts- und Wirtschaftswissenschaften | Es konnten alle Bewerber zugelassen werden. | WS 2018/19 | |
HWR Berlin | Bachelor Recht im Unternehmen | noch nicht angegeben | WS 2018/19 | |
HS Bochum | Master Business and Law | einschlägiger Bachelor mit Abschlussnote von mind. 2,5 oder Diplom mit mind. 3,0 | WS 2018/19 | |
Uni Bonn | Bachelor Law and Economics | 1,9 (0) | 4 (2,9) | WS 2018/19 |
Frankfurt University of Applied Science | Bachelor Wirtschaftsrecht (Business Law) | 2,8 (1) | 3 (2,9) | SS 2018 |
Uni Kassel | Bachelor Wirtschaftsrecht | 3,0 | 3 | WS 2018/19 |
Uni Osnabrück | Bachelor Wirtschaftsrecht | Es konnten alle Bewerber zugelassen werden. | WS 2018/19 |
Unterschiedliche Verfahren der Studienplatzvergabe
Direkt vorweg: Der NC ist nicht dein Abi-Durchschnitt, auch wenn es in vielen Fällen daraus hinausläuft. Es werden aber noch weitere Faktoren in die Ermittlung des NC einbezogen.
Beispiel 1: Technische Hochschule Köln
Als eher typisches Beispiel ist die TH Köln zu nennen. Sie regelt die Zulassung über das 20-20-60-Verfahren:
- 20 % der Studienplätze werden nach Durchschnittsnote des Abiturzeugnisses oder Fachhochschulreifezeugnisses vergeben
- 20 % der Studienplätze werden nach Wartezeitquote vergeben
- 60 % der Studienplätze werden im örtlichen Auswahlverfahren der Hochschule vergeben
Dieser letzte Punkt ist entscheidend. Hier könnte die TH Köln individuelle Regeln aufstellen und z.B. verlangen, dass man ein Praktikum vor dem Studium ableistet oder einen Auswahltest besteht. Die TH Köln macht es sich aber einfach und vergibt diese Plätze auch nach der Durchschnittsnote des (Fach)Abis. De facto werden also 80 % der Studienplätze an die Bewerber mit den besten Abschlussnoten verteilt.
Beispiel 2: HTW Berlin
Anders macht es die HTW Berlin. Sie vergibt ihre Studienplätze in Wirtschaftsrecht wie folgt beschrieben. Nur auf den ersten Blick sieht das Verfahren genauso aus wie an der TH Köln.
- 20 % der Plätze nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur- bzw. Fachhochschulnote)
- 20 % der Plätze nach der Wartezeit
- 60 % der Plätze nach hochschuleigenen Auswahlkriterien
Diese „hochschuleigenen Auswahlkriterien“ sind die Ergebnisse eines Tests, in dem das Sprachverständnis, die Aufnahmefähigkeit von komplizierten Sachverhalten auch unter Zeitdruck, die Abstraktionsfähigkeit, das Verständnis für rechtliche Fragen und wirtschaftliche Zusammenhänge und die Allgemeinbildung geprüft werden. An der HTW Berlin führt also nicht nur eine bestmögliche Abinote, sondern auch ein überdurchschnittliches Ergebnis im Auswahltest zu einem Studienplatz.
Fakten zum Numerus Clausus
Prinzipiell hat jeder Deutsche, der die entsprechenden Voraussetzungen wie z.B. Fachhochschulreife oder Abitur mitbringt, das Recht auf einen Studienplatz. Allerdings gibt es da ein Hindernis namens Zulassungsbeschränkung. Denn die Hochschulen können nur so viele Studenten aufnehmen, wie es die Kapazitäten ermöglichen. In diese Kapazitätsberechnung fließen die Zahl der Professoren und Dozenten sowie die sächliche und räumliche Ausstattung eines Studiengangs ein. Das Ergebnis dieser Berechnung sind die verfügbaren Studienplätze. Wenn sich nun mehr Studieninteressenten für den Studiengang bewerben, als es Studienplätze gibt, dann muss die Uni bzw. FH eine Regelung finden, welche Bewerber aufgenommen werden und welche nicht – und genau dafür ist der NC da.
Generell gibt es drei Bewerbungsverfahren für Studiengänge: Bei den zulassungsfreien Studiengängen kann man sich direkt einschreiben, indem man die von der Hochschule geforderten Unterlagen einreicht. Zulassungsfrei sind alle Studiengänge, bei denen es weniger Bewerber als Studienplätze gibt. Bei Fächern wie Medizin oder Psychologie gibt es deutschlandweite Zulassungsbeschränkungen. Hier bewirbt man sich bei der Stiftung für Hochschulzulassung (früher ZVS), die dann alle Studienplätze im jeweiligen Fach unter allen Bewerbern verteilt. Hierbei kommt der NC zum Einsatz. Darüber hinaus gibt es in den meisten Fällen den örtlichen Numerus Clausus, der individuell von der Uni/ FH vergeben wird.
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Mehr zur Bewerbung zum Wirtschaftsrecht Studium, zu verschiedenen Zulassungsverfahren und Voraussetzungen erfährst du hier!